Kurzanweisungen für Übungsfahrten … mit PKW bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger und Motorrad. Führerschein des begleitenden Fahrers und den Fahrzeugschein vorzeigen Den Personalausweis / Reisepass der übenden Person vorlegen Vollendete 16 1/2 Jahre für PKW und 14 1/2 Jahre für Motorrad (AM, A1), 17 1/2 Jahre (A2), 23 1/2 Jahre (A direkt, ohne Vorbesitz einer Motorrad-Fahrerlaubnis) sind vorgeschrieben. Während der Fahrt dürfen sich nur der Übende und der begleitende Fahrer im Fahrzeug, bzw. 1 Person neben dem Motorradfahrer aufhalten. Einen wettergeschützten Zuschauerraum gibt es nicht. Weiteren Personen und Tieren ist der Aufenthalt im Platzbereich nicht gestattet. Grundgebühr für 1,5 Std.: 20,00 EUR, inkl. Kfz-Haftpflichtversicherung*Jede weitere Stunde: 12,00 EUR *Schäden an dem eigenen Fahrzeug, sowie an Einrichtungen des Übungsplatzes sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.