Kurzanweisungen für Übungsfahrten

  • ...mit PKW bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger und Motorrad.
  • Führerschein des begleitenden Fahrers und den Fahrzeugschein vorzeigen
  • Den Personalausweis / Reisepass der übenden Person vorlegen
  • Vollendete 16 1/2 Jahre für PKW und 14 1/2 Jahre für Motorrad (AM, A1), 17 1/2 Jahre (A2), 23 1/2 Jahre (A direkt, ohne Vorbesitz einer Motorrad-Fahrerlaubnis) sind vorgeschrieben.
  • Während der Fahrt dürfen sich nur der Übende und der begleitende Fahrer im Fahrzeug, bzw. 1 Person neben dem Motorradfahrer aufhalten.
  • Einen wettergeschützten Zuschauerraum 
gibt es nicht.
  • Weiteren Personen und Tieren ist der Aufenthalt im Platzbereich nicht gestattet.

Grundgebühr für 1,5 Std.: 17,00 EUR/20,00 EUR ab 01.01.2024, incl. Kfz-Haftpflichtversicherung*
Jede weitere Stunde: 10,00 EUR/12,00 EUR ab 01.01.2024


*Schäden an dem eigenen Fahrzeug, sowie an Einrichtungen des Übungsplatzes sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.